Bauwesen
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Download-ArchivSatzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen
Zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Einrichtungen) erhebt die Gemeinde Moormerland - sofern Erschließungsbeiträge nicht erhoben werden können - nach Maßgabe dieser Satzung Beiträge von den Grundstückseigentümern, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet (Anlieger)
Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe
Die Gemeinde Moormerland wälzt die Abwasserabgabe ab, die sie für Schmutzwassereinleitungen unmittelbar in ein Gewässer oder in den Untergrund ein an das Land Niedersachsen zu entrichten hat. Hierzu erhebt sie nach Maßgabe dieser Satzung eine Abgabe.
Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung
Die Gemeinde erhebt nach Maßgabe dieser Satzung Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die jeweilige zentrale öffentliche Abwasseranlage (Abwasserbeiträge) und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlagen (Abwassergebühren)
Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen
Die Gemeinde Moormerland betreibt die Abwasserbeseitigung aus Grundstücksabwasseranlagen (Hauskläranlagen und abflusslose Gruben) als öffentliche Einrichtung.
Für die Inanspruchnahme dieser Einrichtung erhebt die Gemeinde Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung.
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträge.