Kinder, Jugend, Sport
Diese Übersicht enthält alle aktuellen Downloads.
Download-ArchivSatzung über die Festlegung der Schulbezirke
Die Schulbezirke der in der Trägerschaft der Gemeinde Moormerland stehenden Grundschulen werden wie folgt festgelegt:
Kindergartengebührensatzung
Für die Betreuung der Kinder in den gemeindlichen Kindergärten sind Gebühren für die Benutzung dieser öffentlichen Einrichtung zu entricht
en, soweit nicht durch bundes- oder landesgesetzliche Regelung ein Anspruch auf unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung besteht.
Satzung der Gemeinde Moormerland über die Nutzung der gemeindlichen Kindergärten
Die Gemeinde Moormerland unterhält als öffentliche Einrichtung in den Ortschaften Jheringsfehn, Neermoor, Oldersum, Veenhusen und Warsingsfehn Kindergärten.
Richtlinien für Elternversammlung, Elternbeirat und Gemeindekindergartenbeirat in den Kindergärten
Die Kindertagesstätte will die Eltern bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages ergänzen und unterstützen. Dies erfordert eine kont
inuierliche Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Elternschaft.
Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit
Ziel dieser Richtlinie ist in der Gemeinde Moormerland die offene Kinder- und Jugendarbeit auszuweiten und ihren Stellenwert zu erhöhen.
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Investitionsmaßnahmen an Träger der Jugendarbeit
Förderungswürdige Träger im Sinne dieser Richtlinien sind Jugendverbände und Jugendgemeinschaften, die auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene anerkannt sind.
Eine Bezuschussung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Richtlinien über die finanzielle Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen
Förderungswürdige Träger im Sinne dieser Richtlinien sind Jugendverbände und Jugendgemeinschaften, die auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene anerkannt sind.
Außerdem werden Veranstaltungen von Schulen in der Gemeinde Moormerland gefördert.
Benutzungsordnung für gemeindliche Sportstätten einschl. Turnhallen
Die Sportstätten werden grundsätzlich auf Antrag zur Verfügung gestellt.
Grundsätze über die Vergabe von Turnhallen
Die Gemeinde Moormerland stellt den dem Kreissportbund angehörigen Sportvereinen aus der Gemeinde Moormerland die Turnhallen zur Verfügung.
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine
Die Sportförderung der Gemeinde Moormerland dient als Unterstützung zur Selbsthilfe und setzt eine angemessene Eigenleistung des Vereins voraus. Zugleich soll jede Förderung das ehrenamtliche Engagement im Verein stärken und anerkennen.
Bei der Sportförderung der Gemeinde Moormerland handelt es sich um eine freiwillige Leistung,